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Achtung Staatsgrenze!
Kurznachrichten Rassismus

Wovon Angehörige anderer Berufsgruppen nur träumen können, ist ausländischen "Showtänzerinnen", die nach Österreich kommen wollen, jetzt möglich. Das Innenministerium hat eine eigene Liste mit "überprüften, seriösen Auftrittslokalitäten" wie z.B. der "Fido Gogo Bar", dem "Peep Tempel" oder dem "Tanzstadl Almrausch Disco" angelegt, die das Außenministerium unter dem Titel "Aufenthaltstitel für Showtänzerinnen, Go-go-Girls und dergleichen" an österreichische Botschaften in aller Welt geschickt hat. In dem Runderlass ist zu lesen, dass Frauen, die nachweisen können, dass sie in einem der aufgelisteten Lokale arbeiten werden, die sonst übliche "Rückfragepflicht" im Innenministerium entfällt. Dass von der ganzen Aktion nicht die Frauen sondern die Lokale profitieren ist klar. Die Frauen sind den BetreiberInnen völlig ausgeliefert, weil sie nur dort und nirgendwo anders arbeiten dürfen. Iris Kugler von der Plattform "Mehr Rechte für Prostituierte" wird im Falter mit folgender Aussage zitiert: "Eine Regelung, die das Wohlergehen von Sexbetrieben eher im Auge hat als das von Sexarbeiterinnen, setzt sich dem Verdacht aus, dem Frauenhandel Vorschub zu leisten." (Falter)
  Wirtschaftsminister Bartenstein will die Möglichkeit schaffen, SaisonarbeiterInnen künftig nicht mehr nur in Tourismus- und Landwirtschaftsbetrieben sondern auch in anderen Branchen einsetzen zu können. Dafür müsste das Fremdengesetz geändert werden. Warum ausländische SaisonarbeiterInnen hierzulande nach den TouristInnen die mit Abstand beliebtesten AusländerInnen sind, fasst der Industrielle Hubert Bertsch in einem Standardinterview zusammen: "Wir würden hier Lohnnebenkosten bezahlen, die für die Sozialversicherung Einnahmen ohne spätere Leistung darstellen, da in der kurzen Frist weder Ansprüche für Arbeitslosen- und Pensionsversicherung entstehen. Und zweitens würden die Löhne der Facharbeiter über deren privaten Konsum in die Vorarlberger Wirtschaft fließen. Außerdem gäbe es wegen des kurzen Aufenthalts auch keinen Nachzug von Familienmitgliedern." (Standard)
 

aus TATblatt Nr. +164 vom 26. April 2001
 
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