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Wie nicht anders zu erwarten, nutzt Jörg Haider die Sicherheitsdebatte in Folge der Anschläge von New York und Washington, um die Beseitigung der letzten Reste des Asylrechts zu fordern. "Die Genfer Flüchtlingskonvention darf nicht zum Feigenblatt für Verbrecher und Terroristen werden," und ähnliche Sprüche ließ er vom Stapel. Die Reaktionen sorgten für ganz interessante Klarstellungen. Andreas Kohl: "Das, was der Landeshauptmann jetzt fordert, ist geltendes Recht und wird durchgeführt", weswegen es keinen Änderungsbedarf im ohnehin strengen Asylrecht gebe. Weiters verwies Kohl darauf, dass z.B. von den 20.000 Asylanträgen, die afghanische Flüchtlinge gestellt haben, bisher nur 1000 positiv entschieden wurden (Anm.: Selbst diese Zahl ist übertrieben).

Als eines der ersten Länder der EU führt Österreich verpflichtende Fingerprints für alle AsylwerberInnen ein. Als Grundlage dafür diene die Genfer Flüchtlingskonvention, meinten diverse MinisterInnen. Das System könne ausgeweitet werden, wenn es europaweit zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik kommt, so der Beschluss des MinisterInnenrats. Von der Forderungen "Fingerprints für alle" nahm die FPÖ insofern etwas Abstand, als Westenthaler feststellte, ein Alleingang Österreichs wäre "Schwachsinn". Grundsätzlich bleibt die Forderung der FPÖ aufrecht.

In den ersten acht Monaten des Jahres wurden bei österreichischen Behörden 19.874 Asylanträge gestellt. Abschließend behandelt wurden im selben Zeitraum 17.634 Anträge, darunter etliche aus dem Vorjahr. 14.640 Anträge wurden zurückgezogen, eingestellt oder wurden als "gegenstandslos" eingestuft. Als "gegenstandslos" werden Anträge gewertet, wenn sie im Ausland gestellt wurden, die AntragstellerInnen aber nicht nach Österreich kommen (konnten?). 695 Anträge wurden bisher positiv beschieden, 2.537 negativ, woraus das Innenministerium eine Anerkennungsquote von 20 Prozent ableitet, weil es eingestellte Verfahren nicht mitzählt. Die hohe Zahl der Einstellungen resultiert aus dem Umstand, dass viele Flüchtlinge, da sie nicht in Bundesbetreuung aufgenommen werden, keine Adresse haben und ihnen deshalb amtliche Schriftstücke nicht zugestellt werden können. Laut UNHCR kommen rund ein Drittel der AntragstellerInnen in Bundesbetreuung, laut Wolf Szymanski, dem zuständige Sektionschef im Innenministerium, sind es derzeit 3800. Weitere 1000 würden von Ländern, Gemeinden oder NGOs betreut. Die Liste der AsylwerberInnen führen AfghanInnen an, danach folgen Flüchtlinge aus Indien, Irak und Jugoslawien. Für den Fall eines weiteren starken Ansteigens der Flüchtlinge aus Afghanistan gibt es Überlegungen, das für Kosovo-Flüchtlinge geschaffene Modell zu reaktivieren

Bülent Öztoplu, Leiter und Gründungsmitglied des Jugendvereins ECHO, wurde am 4. Oktober gegen Kaution freigelassen. Bülent war am 12. September verhaftet worden, weil ihm die deutsche Polizei vorwirft, vor 17 Jahren einen Zivil-Polizisten in Mannheim schwer verletzt zu haben. Die damalige Auseinandersetzung passierte nach einer Demonstration. Die Gruppe der DemonstrantInnen, denen Bülent angehörte, hielt die Zivil-Polizisten für Rechtsextremisten. Diese verletzten mehrere DemonstrantInnen durch Schüsse. (Zu den Umständen der Verhaftung siehe TATblatt +174) Weitere Infos: >>>http://www.echo.non.at

Nicht nur NeuzuwandererInnen sondern auch arbeitslose Drittstaatsangehörige und NichtösterreicherInnen, die eine so genannte Aufenthaltsverfestigung anstreben, werden verpflichtet, Kurse zu absolvieren. Damit hat sich die FPÖ in diesem Punkt klar durchgesetzt. In eine Radiointerview betonte Bundeskanzler Schüssel allerdings, dass der "Integrationsvertrag" zu "100 Prozent" dem entspricht, was die ÖVP schon immer gewollt habe. Innenminister Strasser sprach stets davon, dass nur NeuzuwandererInnen die Kurse besuchen werden müssen. Die Kurse werden nicht wie von Strasser angekündigt zu 90, sondern nur zu 50 Prozent vom Staat finanziert. Den Rest sollen Gebietskörperschaften, NGOs oder die KursteilnehmerInnen selbst übernehmen. Bei Nichterreichen der Kursziele drohen neben Geldbußen bzw. einem höheren Selbstbehalt bei der Kursgebühr auch ein Auslaufen des Aufenthaltsrechts bzw. die Verweigerung des Niederlassungsnachweises.

Die Grünen vermuten, dass der "Integrationsvertrag" gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen das Assoziationsabkommen mit der Türkei verstößt.

Ein großes Problem sehen die Wiener Spitäler für die Krankenpflege auf sich zukommen, wenn die Mindestverdienstgrenze von ATS 26.000 brutto, die im Integrationsvertrag als Voraussetzung für NeuzuwandererInnen vorgesehen ist, bestehen bleibt. 65 Prozent der Pflegekräfte in Österreich sind nicht-österreichische StaatsbürgerInnen und verdienen frühestens nach acht Jahren die vorgesehene Mindestsumme. ÖsterreicherInnen seien für den "familienunfreundlichen Schwerstberuf" kaum zu finden, meint die SPÖ-Gesundheitsstadträtin Pittermann, eine höhere Bezahlung sei "unmöglich".

Das Integrationshaus wird künftig kein Geld mehr vom Arbeitsmarktservice bekommen. Im Haus lebende Flüchtlinge und AsylwerberInnen hatten bisher die Möglichkeit Arbeitsmarktkurse zu absolvieren, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Auch das Gesundheitsstaatssekretariat will Subventionen streichen. Rund 50 Menschen pro Jahr konnten das Integrationshaus in den letzten Jahren selbsterhaltungsfähig verlassen.

Das Vorhaben der Wiener SPÖ mit dem Schuljahr 2002 in einigen wenigen Wiener Schulen den Unterricht in deutscher und türkischer Sprache abzuhalten, nennt der FPÖ-Gemeinderat und ehemaligen Vizepräsidenten des Wiener Stadtschulrats Herbert Rudolph eine "glatte Provokation" und einen "Beitrag zur Desintegration". Gegen den Schulversuch spricht sich auch der ÖVP-Bildungssprecher Walter Strobl aus, der stattdessen den Unterricht in französischer und englischer Sprache durch Native Speakers fördern möchte.

Ein härteres vorgehen gegen "Schlepper" und "illegale Einwanderung" kündigt der britische Innenminister David Blunkett an. Das Gesetz soll im Eilverfahren geändert werden und auch zur Abwehr von TerroristInnen dienen. Die Vergabe von Arbeitserlaubnissen an hochqualifizierte MigrantInnen und StudentInnen soll erleichtert werden. AsylwerberInnen werden künftig nicht mehr in Auffanglagern festgehalten werden. Ändern soll sich auch die Vergabe von Lebensmittel- und Kleidercoupons. Weiters ist geplant, Abschiebeverfahren zu verkürzen und Schiffstransporte schärfer zu überwachen. Neben "Aufwiegelung zum Rassenhass" möchte Blunkett künftig auch "Aufwiegelung zum Religionshass" unter Strafe stellen.

Jener Polizist, der am 7. April dieses Jahres in Cincinnati den unbewaffneten Afro-Amerikaner Timothy Thomas bei einer Fahrzeugkontrolle erschossen hat, wurde vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Die Tat hatte tagelange Aufstände zur Folge. In Cincinnati wurden in den letzten Jahren 15 Afro-AmerikanerInnen von PolizistInnen getötet, rechtliche Konsequenzen für die TäterInnen gab es nie. (Siehe dazu >>"Wear Seat Belt or Be Executed" in TATblatt +164)

aus TATblatt Nr. +175 vom 12. Oktober 2001

 
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