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Salzburger wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt

Der 40-jährige Salzburger Günther Reinthaler wurde am 10. Dezember wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der selbst ernannte "Gaubeauftragte für Salzburg und Oberösterreich" war bereits vor acht Jahren wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden und musste damals eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verbüßen.

Sowohl Staatsanwalt Hubert Maringgele als auch Verteidiger Utho Hosp legten nun aber Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft hat Reinthaler in einer 150-seitigen Anklageschrift vorgeworfen, von November 1997 bis April 2001 nationalsozialistisches Propaganda-Material verbreitet, sich mit Gleichgesinnten getroffen, antisemitisch geäußert und Ausländerhetze betrieben zu haben. Einschlägige CDs, Bücher und Zeitschriften wurden in der Wohnung des Nazis beschlagnahmt. Sieben der insgesamt acht Geschworenen fanden Reinthaler schuldig im Sinne der Anklage. "Erschwerend galt eine einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall, der lange Tatzeitraum und die Tatsache, dass er sein deliktisches Verhalten fortgesetzt hat", so Richter Peter Reifenberger in seiner Urteilsbegründung.

aus TATblatt Nr. +179 vom 14. Dezember 2001

 
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