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Salzburg 2002:

Was kommt.

Mitte März forderte der Salzburger Landtag per Entschließungsantrag von der Bundesregierung die Schaffung eines Vermummungsverbots. Hintergrund dieser Forderung ist das Mitte September stattfindende Treffen des World Economic Forum (WEF) in Salzburg. Ein Erlass wurde auf Antrag der FPÖ in altbewährter Einigkeit mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ verabschiedet. Einzig die Salzburger Grünen wagten vorsichtige - Kritik an der versuchten Kriminalisierung der angekündigten Proteste.

Argumentiert wird das ganze mit angeblichen "Ausschreitungen" bei den Protesten gegen das WEF im letzten Jahr. Die hat es zwar lediglich von Seiten der anwesenden Polizei gegeben, aber solche Details am Rande scheinen keine der im Landtag vertreten Parteien weiter zu kümmern.

Was ist.

Die Proteste vom Vorjahr werfen dieser Tage ihre Schatten. Damit ist jedoch nicht der Polizeieinsatz gemeint: nachdem bereits vor einiger Zeit der Staatsanwaltschaft 113 Anzeigen (alle gegen DemonstrantInnen gerichtet) übermittelt worden waren, begann am 19. 3. der erste Prozess am Landesgericht Salzburg. Angeklagt dabei war ein 43 jähriger Mann aus Wien des Widerstands gegen die Staatsgewalt. Er soll einen Polizisten mit einer Holzlatte angegriffen und verletzt haben. Nachdem der Beklagte nicht vor Gericht erschienen ist, überlegt der Richter, das Verfahren nach Wien abzugeben, von wo auch der "verletzte" Beamte stammt. Am Mittwoch und Donnerstag der gleichen Woche standen auch ein 24 jähriger gebürtiger Iraner, der einen Polizisten mit einer Fahnenstange angegriffen haben soll, sowie ein 23 jähriger Schüler aus Rosenheim ebenfalls wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt vor Gericht. Der Mann aus Rosenheim wurde freigesprochen, da er unbescholten ist und Beweise fehlen. Obwohl sich die Behörden bei der Auswertung des sehr umfangreichen Film- und Fotomaterials sowie der ZeugInnenaussagen rund ein halbes Jahr Zeit ließen, konnten von den 113 Angezeigten bisher übrigens 34 nicht einmal identifiziert werden. Die Anzeigen lauten zumeist auf Landfriedensbruch, schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

aus TATblatt Nr. +184 vom 28.März 2002

 
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