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Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen

Kein Geld für den Notruf

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Erstmals wird der "Notruf" (Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen, Telefon 01-523 22 22) heuer überhaupt kein Geld vom Sozialministerium (BMAGS) bekommen. Die Frauengrundsatzabteilung des BMAGS ließ die Notruffrauen wissen, daß ihr Schwerpunkt heuer in der Bildung und Qualifizierung von Frauen und Mädchen liege und daher die Notrufarbeit nicht subventioniert werden könne. Selbst die Gegenargumente der Notruffrauen, daß sexuelle Gewalt in nicht unbeträchtlichem Maß am Arbeitsplatz stattfindet und daß die Unterstützung und Begleitung von vergewaltigten oder von anderen Formen sexueller Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen für diese eine wesentliche Voraussetzung seien, um ihren Alltag, inklusive Arbeit, überhaupt bewältigen zu können, konnte das BMAGS nicht umstimmen. Ganz abgesehen von der Überlegung, ob nicht ein Frauennotruf eine soziale Notwendigkeit jenseits von "Schwerpunktaktionen" ist.

Auch die Gemeinde Wien verweigert nahezu die finanzielle Unterstützung: von angesuchten 1,1 Mio Schilling hat der Gemeinderat gerade mal 200 000,- (mehrheitlich) zugestimmt.

Da die Beratung beim Notruf unentgeltlich ist, haben die Betreiberinnen keine Möglichkeit, ihn ohne öffentliche Subventionen zu finanzieren. Fallen zwei große Geldgeber weg, ist die Existenz wieder einmal extrem gefährdet.

Konto-Nr: 407015403 Bank Austria


aus: TATblatt Nr. plus 76 (9/97) vom 7. Mai 1997
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