TATblatt


Zivildienstgesetzesänderung:
Nur mehr für große Verbände - Streichung des Verpflegungsentgeltes - Aus für Gedenkdienst?

Am 5. April wurde im Budgetausschuss beschlossen, dass kleine Trägerorganisationen etwa im Bereich der Krankenanstalten, Altenbetreuung, Krankenbetreuung, Gesundheitsvorsorge, Betreuung von Drogenabhängigen etc. keine Zivildiener mehr bekommen werden. Der freiwillige Gedenkdienst von Zivildienern an internationalen Holocaust-Gedenkstätten ist von den geplanten Einsparungen ebenfalls schwer bedroht. Und das Verpfelgungsentgelt - Essensbons - für Zivildiener wird gestrichen. Zivildiener müssen damit künftig mit 3.150 Schilling im Monat auskommen.
Außerdem entfällt ab 1. Juni die Möglichkeit, einen Wunsch-Antrittstermin für den Zivildienst anzugeben, sowie die Bestimmung, dass Zuweisungen binnen Jahresfrist erfolgen müssen. Das erschwert für Zivildiener die Arbeitssuche, da viele Unternehmen abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst voraussetzen.

Die Plattform für Zivildiener plant deswegen eine Aktionswoche vom 8. bis 12. Mai und eine Demo am 13. Mai.

WIr bringen dazu:
eine Aussendung der Arge Wehrdienstverweigerung, Gewaltfreiheit und Flüchtlingsbetreuung
eine Aussendung des Vereins Gedenkdienst

weitere Infos zur Änderung des Zivildienstgesetzes und über die Aktionswoche findet ihr auf der SIte der Plattform für Zivildiener.
weitere Infos zum Gedenkdienst findet ihr auf der Homepage des Vereins Gedenkdienst


Zivildienstgesetz wird überfallsartig geändert:
Schwarz-blau mißbraucht Zivildienst für Parteiinteressen!

ARGE für Wehrdienstverweigerung, Gewaltfreiheit und Flüchtlingsbetreuung
Am 5. April 2000 beschlossen die Regierungsparteien im Budgetunterausschuß eine Änderung des Zivildienstgesetzes. Kleine Trägeroragnisationen sollen keine Zivildiener mehr zugeteilt bekommen. Ob das Sytem der Altenbetreuung zusammenbricht, ist der Regierung egal! Nein, viel schlimmer die Regierung zielt gerade auf Organisationen, die den Standardbetrieb der Betreuung von Hilfebedürftigen nur mit Hilfe der Zivildiener aufrecht erhalten können.

Die politische Absicht hinter der Gesetzesnovelle ist klar zu erkennen. Christian Mokricky: "Die Budgetsanierung dient nur als Vorwand. Wollte die Regierung Geld sparen, brächte eine Verkürzung des Zivildienstes auf acht Monate auf einen Schlag ein Drittel geringere Kosten je Zivildiener." Die Gesetzesänderung sieht im Detail eine Verschiebung der Zivildienstzuweisungen auf die großen Verbände vor (§ 8 Abs 1): `Der Bundesminister wird ermächtigt, ... zu Einrichtungen aus den Bereichen des Rettungswesens, der Sozial- und Behindertenhilfe und der Katastrophenhilfe bevorzugt zuzuwewisen´. Unter den Tisch fallen die Bereiche: Krankenanstalten, Altenbetreuung, Krankenbetreuung, Gesundheitsvorsorge, Betreuung von Drogenabhängigen, ... Die bevorzugt zuzuweisenden Einrichtungen hatten bereits jetzt ca. 80 % der Zivildiener zugeteilt bekommen. Damit können heuer keineswegs 1500 Zivildiener eingespart werden.

Weiters wird in der Gesetzesänderung die Pauschalvergütung angehoben und das Verpflegungsentgelt ersatzlos gestrichen! - Die Zivildiener müssen also mit rund ATS 3150,- monatlich auskommen! Ebenso wird der Grundlehrgang und das Recht der Zivildiener und der Stellen auf sofortige Zuweisung abgeschafft. Damit wird klar, der Zividiener wird der geringen Rechtssicherheit auf Lebensplanung, die er mit einem Antrag nach § 10 Zivildienstgesetz hatte, beraubt. Die Einschränkungen beim Aufschub aus Gründen der Berufsausbildung werden nicht gelockert.

"Wenn Zividlienern die Hälfte des monatlichen Entgeltes für den Zwangsdienst genommen wird, kann das nur einem Wunsch der Regierung entsprechen, junge Männer sollen sich den Zivildienst nicht mehr leisten können und schön brav zum Heer gehen!" Christian Mokricky, ARGE für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit.

Die ARGE für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit fordert alle Zivildienststellen und die Zivildiener auf, Protest gegen die Gesetzesänderung einzulegen und sich in Wien den Donnerstagsprotesten gegen die Regierung anzuschließen.

Die Einsparungen beim Zivildienst müssen zurückgenommen werden und der Zivildienst muß grundlegend saniert werden. * Aufschub aus Gründen der Berufsausbildung muß gewährt werden. * Verkürzung des Zividienstes auf acht Monate. * Zuweisung zu allen Dienstleistungsgebieten. * Entschädigung der
Zivildiener, damit sie nicht zu Sozialfällen werden. * Wohnkostenbeihilfe für alle Zwangsdiener (Wehr- und Zivildienst).

Kontakt:

argewdv@utanet.at


Kürzungen bei Zivildienst
Beschneidung von Gedenkdienst klare Verletzung der Präambel

Stellungnahme von GEDENKDIENST - Verein zur Leistung eines Gedenkdienstes an Holocaust-Gedenkstätten
Der Verein GEDENKDIENST - Verein zur Leistung eines Gedenkdienstes an Holocaust-Gedenkstätten - ist eine Trägerorganisation nach §12b ZDG und entsendet seit 1992 jährlich ca. 20 Zivilersatzdienstleistende an internationale Holocaust-Gedenkstätten. Jeder Zivilersatzdienstleistende wird vom Bundesministerium für Inneres mit einer Subvention in der Höhe der durchschnittlichen Kosten eines Inlandzivildienstlei-stenden unterstützt. Die Subvention pro Gedenkdienstleistender betrug 1999 ATS 138.991, -. GEDENKDIENST arbeitet mit Institutionen in jenen Ländern zusammen, in denen österreichische Vertriebene und Überlebende des Holocaust noch am Leben sind oder Österreicher als Kriegsverbrecher hervorgetreten sind.

Freiwillige arbeiten an renommierten Einrichtungen wie z.B. den Jugendbegegnungsstätten in Theresienstadt und Auschwitz, dem Leo Baeck Institute in New York, der Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem oder dem Anne Frank Haus in Amsterdam. "Die Arbeit an den Holocaust-Gedenkstätten sind nicht einfach 'Bürojobs'. Durch die Kontaktaufnahme mit Vertriebenen oder der Pflegearbeit in Altersheimen, in denen Holocaust-Opfer leben, setzen die jungen Österreicher ein wichtiges Signal für einen offenen und kritischen Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit Österreichs." sagt Sascha Kellner, Obmann des Verein Gedenkdienst. "Im Mittelpunkt ihres Engagements steht dabei immer, eine Brücke zwischen den vertriebenen ÖsterreicherInnen, den Holocaust-Überlebenden und der jungen Generation in Österreich zu bauen."

Bereits in den vergangenen Jahren waren Gedenkdienstleistende massiv schlechter gestellt als inländische Zivildienstleistende. Gedenkdienstleistende mußten zwei Monate unbezahlt länger arbeiten als Zivildienstleistende im Inland. Obwohl die österreichische Außenpolitik immer wieder gerne die Gedenkdienstleistenden als "kleine Botschafter" Österreichs im Ausland bezeichnete hat man sich um die inhaltliche Arbeit und die finanzielle Lage der Gedenkdienstleistenden nicht gekümmert. Trotz steigender Lebenshaltungskosten, wurde allein in den vergangenen zwei Jahren die Bemessungsgrundlage um ATS 10.000,- gekürzt. In Anbetracht der Tatsache, daß viele Projekte in Ländern der Emigration angesiedelt sind (USA, Argentinien, Israel, Großbritannien), bedroht jede weitere Reduktion der Finanzmittel die Fortsetzung dieser Gedenkdienstprojekte existentiell.

"Wenn die Regierung nun entscheiden sollte, daß die Leistung eines Gedenkdienstes nicht mehr im außenpolitischen Interesse Österreichs sei, wird dies zu massiven negativen internationalen Reaktionen führen. Darüber hinaus würde diese Entscheidung eine eklatante Verletzung der von der Regierung unterzeichneten Präambel darstellen.", sagt Sascha Kellner, Obmann des Verein Gedenkdienst.

Kontakt, weitere Infos:

gedenkdienst@gedenkdienst.at; www.gedenkdienst.at;


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