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Einreise und Aufenthalt in Tschechien

Hier sind einige Regeln für "AusländerInnen" in Tschechien abhängig davon, ob ihr aus Ländern kommt, die für Tschechien ein Visa benötigen oder nicht.

Für die Einreise benötigt ihr immer:

Einen gültigen Reisepass (für alle Staaten - auch für die Staaten der EU). Ein gütliges Visa (nicht für EU-Staaten; hauptsächlich für die Staaten der ehemaligen Sowietunion).

Außerdem kann die Grenzpolizei folgendes verlangen: Bestätigung einer Krankenversicherung Hinreichenden Geldbetrag für den Aufenthalt in Tschechien (Geld und Zahlungsbestätigungen von Unterkünften in der CR) Empfohlen wird ca. 70 öS pro Tag bei sich zu führen.

Die Einreise kann (oder muß) in folgenden Fällen verweigert werden:

Unerwünschte Person:

Eine "unerwünschte Person" ist ein(e) Fremde(r) dem/der die Einreise in die tschechische Republik nicht ermöglicht wird, weil sie/er eine Gefahr für "die Sicherheit des Staates, die öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit ist oder für den Schutz der Rechte und der Freiheit von anderen oder ähnliche Interessen, die durch internationale Verträge geschützt sind."

Ob ein(e) Fremde(r) in der CR eine unerwünschte Person ist, basiert auf:

Wenn die Polizei einen Verdacht hat (aufgrund ihrer Kenntnisse über die Person), oder Aufgrund einer Ausschreibung (z.B. wenn du gesucht wirst) von einer zentralen Verwaltungsbehörde, oder auf Forderung der Staatspolizei (BIS - Bezpecnosti a informacni sluzba)

Die Polizei wertet eine(n) Fremde(n) auch als eine unerwünschte Person wenn:

Ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot gegen dich vorliegt aufgrund eines Straf- oder Verwaltungsverfahrens.

Wenn du in der Liste der "unerwünschten Personen" angeführt bist. Darüber muß dir die Polizei keine Auskunft geben. Es kann daher sein, dass du darüber nicht informiert bist.

Gründe für eine unfreiwillige Beendigung deines Aufenthalts in der tschechischen Republik:

1) rechtskräfiges Aufenthaltsverbot

Ein nur auf AusländerInnen anwendbares Urteil im Strafrecht. Ein Aufenthaltsverbot kann zwischen 1 und 10 Jahren aber auch unbegrenzt verhängt werden. Ein Grund dafür kann eine strafbare Handlung sein, die durch einen Strafprozess verfolgt wurde und ein rechtskräftiges Urteil nach sich zog.

2) verwaltungsrechtliches Aufenthaltsverbot

Dieses Aufenthaltsverbot kann maximal 10 Jahre andauern. Ein Grund kann z.B. ein ungültiger Reisepass bei einer Polizeikontrolle, oder die Verweigerung des Identitäsnachweises!!! sein. Du hast das Recht dagegen zu berufen, aber nur  innerhalb von fünf Tagen nach Verhängung dieser Strafe.

Wegen deiner Handlungen kannst du maximal 48 Stunden von der Polizei angehalten werden. Für weitere Verwaltungsmaßnahmen müssen AusländerInnen an die Fremden- und Grenzpolizei übergeben werden und können weiter 180 Tage in Haft bleiben.

3) ungewisser Ausgang

wenn du vorsätzlich die öffentliche Ordnung gefährdet hast oder gegen das Ausländeraufenthaltsgesetz der CR verstossen hast. (Zakon o pobytu ciznicA c.326/1999Sb)

a) wenn du kein Visa für die Einreise in die CR benötigst, wird ein Ausreisevisa verhängt und du mußt innerhalb einer bestimmten Zeit die CR verlassen. Dagegen kann keine Berufung eingebracht werden.

b) Wenn du ein Visa für die Einreise brauchst, wird deine Aufenthaltsgenehmigung damit beendet.
 

Rechte und Pflichten in der tschechischen Republik
 
 

Grundsätzlich haben Fremde die gleichen Rechte wie StaatsbürgerInnen der CR. Unterschiede sind nur möglich, wenn dafür eigene Gesetze bestehen, im besonderen das Aufenthaltsrecht.
 
 

Besondere Pflichten von Fremden:

Du mußt dich immer gegenüber der Polizei mit deinem Reisepass ausweisen können und du mußt dich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen (Fingerabdrücke und Fotos) in Verbindung mit einem Ausweisungsverfahren oder auch nur damit deine Identität durch die Polizei festgestellt werden kann.

Einige wichtige von der Verfassung garantierten Grundrechte in der CR:

Organisierung friedlicher Demonstrationen, Happenings, Straßenaktionen... (das wird so interpretiert, dass es dabei weder zu Sachbeschädigungen noch zur Störung oder Einschränkung der Freiheit anderer Leute kommen darf). Verhaftung und Prozess müssen in einer Sprache geführt werden, die du verstehst. Du mußt nicht antworten und kannst die Aussage verweigern. Du hast das Recht auf einen Anwalt. Du darfst nicht gefoltert oder mißhandelt werden (geschlagen oder psychischer Druck).

Rechte in Haft:

In den meisten Fällen werden deine Handlungen (z.B. auf der Straße zu sitzen oder Blockaden zu errichten) nur ein geringes Vergehen sein, dass nicht strafrechtlich verfolgt wird. Nur bei radikaleren Aktionen (z.B. Behinderungen oder tätlicher Angriff auf die Polizei), die eine Straftat darstellen, kannst du verhaftet werden. Die übliche Anhaltezeit ohne Anklage ist 48 Stunden, legal kannst du maximal 72 Stunden angehalten werden. Danach mußt du entweder angeklagt oder freigelassen werden.

Wenn du eines Verbrechen angeklagt wirst, kannst du in Haft genommen werden, wenn mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt:

1) die Möglichkeit, dass du das Land verlässt und nicht mehr zurück kommst (Fluchtgefahr)

2) Zeugenbeeinflussung (Verdunkelungsgefahr)

3) Wiederholungsgefahr

Im tschechischen Strafrecht gibt es die Möglichkeit, dass du auf Kaution (mind. 10.000 Kc - ca. öS 4000.--) freigelassen wirst, aber nie bei Verdunkelungsgefahr! Das ist kein Recht, sondern nur eine Möglichkeit und wird von RichterIn oder Staatsanwaltschaft entschieden.

Wenn du verhaftet wirst, hast du folgende Rechte:

Aussageverweigerung, Dolmetsch, Wahl- oder PflichtanwältIn. Ausserdem hast du das Recht jemanden über deine Situation zu informieren. Alle sechs Stunden hast du ein Recht auf eine Mahlzeit (vegetarisches, veganes oder koscheres Essen zu bekommen ist normalerweise unmöglich, versuch es aber trotzdem).

Du mußt nichts unterschreiben und kannst auf eigene Kosten von allen Schriftstücken eine Kopie oder einen Ausdruck verlangen. Du kannst ZeugInnen und Beweise beantragen.

Richtlinien für DemonstrantInnen

Es ist verboten Waffen auf einer Demonstration in der CR zu tragen. Das Gesetz definiert als Waffen, alles was geeignet ist den Körper oder das Eigentum anderer anzugreifen. (Das Tragen von Waffen ist normalerweise eher Ein kleines Vergehen)

Der Besitz jeglicher Drogen (auch leichter Drogen) kann Inhalt eines Verfahrens sein (Nur wenn es mehr als eine "geringe Menge" ist - in der CR sind das bereits ein paar Joints)

In Tschechien wird die Vermummung durch Strumpfmasken nicht kriminalisiert und nicht als "passive Bewaffnung" gewertet. Es empfiehlt sich aber, Karnevalsmasken oder ähnliches zu verwenden.

PolizistInnen werden nicht als Amtspersonen anerkannt, wenn sie keine Dienstnummer vorweisen können.

Rechtshilfe bei Protesten

Es wird eine Rechtshilfe von tschechischen NGOs organisiert - das inkludiert:

Flugblätter mit Rechtsinformation und Kontaktmöglichkeiten zum Zentrum für Rechtsberatung mit professionellen AnwältInnen und Freiwilligen. Geplant ist auch, unabhängige RechtsbeobachterInnen einzusetzen.
 

Weitere Informationen bei EPS (Ecological Law Service): legals@email.cz
oder Legal Observer: http://www.oph.cz
 
 


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