TATblatt  

Achtung Staatsgrenzen!
Kurznachrichten – Rassismus international


Italien: Flüchtlingslager schränken persönliche Freiheit ein

Eine Mailänder Richterin hat sich nach der Wiedereröffnung des Gefängnislagers für Flüchtlinge in der Via Corelli in Mailand geweigert, die Genehmigung zur Überstellung von MigrantInnen zu unterschreiben. Statt dessen sandte sie den Fall mit einem Hinweis auf den Paragraph 14 der Verfassung an den Verfassungsgerichtshof. Der Paragraph 14 sichert die persönliche Freiheit mit dem Hinweis, dass diese nur gegen eine begründete Entscheidung einer richterlichen Autorität aufgehoben werden kann. Illegalisierte Einreise ist in Italien wie in Österreich nur ein Verwaltungsdelikt und Falschparken gleichzusetzen. Bisher war es bei RichterInnen Usus, die Anträge zu unterschreiben ohne zu wissen, was gegen die MigrantInnen vorliegt. Letztes Jahr wurden 8947 MigrantInnen in Lagern festgehalten, 4002 von ihnen wurden deportiert, 343 erhielten politisches Asyl, 773 wurden entlassen, weil sich die Festhaltung als "Fehler" erwies, 348 wurden auf richterliche Anordnung und 425 aus "anderen Gründen" entlassen. 3297 wurden mit der Aufforderung das Land innerhalb von zwei Wochen zu verlassen, freigelassen. Auch wegen der regelmäßigen Verletzung des Rechts auf Verteidigung versuchen einige Anwälte derzeit gegen den italienischen Staat vorzugehen.

Rassistische Diskriminierung bei Coca Cola

Um eine drohende Klage wegen rassistischer Diskriminierung abzuwenden, zahlt Coca Cola über drei Milliarden Schilling an rund 2000 afroamerikanische MitarbeiterInnen. Diese werfen dem Unternehmen vor, bei Bezahlung und Beförderungen auf Grund ihrer Hautfarbe benachteiligt worden zu sein. Coca Cola kündigt an, die Personalpolitik einer Überprüfung durch einen neutralen Prüfer unterziehen zu wollen.

Rassismus in der IT-Branche

Eine britische Untersuchung hat festgestellt, dass in der IT-Branche, die allgemein den Ruf hat, eher weltoffen als rassistisch zu sein, MitarbeiterInnen nichtweißer Hautfarbe mit rassistischen Vorurteilen zu kämpfen haben. Besonders die innerbetrieblichen Aufstiegschancen sind nichtweißen MitarbeiterInnen oft versperrt.

Belgien: Afrikanische Fußballer protestieren

Fußballer aus Afrika werden von belgischen Klubs oft mit falschen Versprechungen für eine Testphase engagiert, und, wenn sie den Vorstellungen nicht entsprechen, einfach hinausgeworfen. Ohne rechtliche Absicherung sind viele dadurch automatisch der Fremdenpolizei ausgeliefert. Diejenigen, die einen Vertrag bekommen, müssen an die Vermittler oft extrem hohe Gebühren bezahlen. Antirassistische Gruppen sprechen von Sklavenhändlermethoden und wollen die Vermittler vor Gericht bringen.

Französisches Gericht verurteilt rechtsextreme PolitikerInnen

Wegen der Einführung einer Kinderbeihilfe, die Teile der Bevölkerung aus rassistischen Gründen ausschloss, wurden Catherine Mégret, die ehemalige Bürgermeisterin der südfranzösischen Stadt Vitrolles und Frau von Bruno Mégret, und ein weiter Angehöriger der damaligen Stadtverwaltung zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung, einer Geldstrafe und dem zweijährigen Verlust des passiven Wahlrechts verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Apartheidähnliche Zustände in El Ejido

In El Ejido, dem südspanischen Ort, der im Februar wegen tagelanger Angriffe eines rassistischen Mobs auf MigrantInnen zu trauriger Berühmtheit gelangte, herrschen nach Ansicht von mehreren WissenschaftlerInnen Zustände, die mit dem südafrikanischen Apartheidregime vergleichbar sind. Die Zustände verletzen die im EU-Vertrag von Amsterdam festgelegten Minimalrechte wie freie Wahl des Wohnsitzes oder freien Zugang zum Wohnungsmarkt, ebenso wie die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Die Lebensbedingungen für MigrantInnen sind trotz vieler Versprechungen von PolitikerInnen zur Zeit angeblich noch schlechter als im Februar.

TATblatt +154, S. 9

>> TATblatt-Inhaltsverzeichnis | >> Widerstandschronologie (Wien) | >> weitere aktuelle Meldungen

©TATblatt
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken, alternativen und ähnlichen Medien ohne weiteres gestattet (Quellenangabe undBelegexemplar erbeten)!
In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung der Medieninhaberin (siehe Impressum)