tatblatt.net    

Österreichische Referenz: Birecik

Das Kraftwerk Birecik am Euphrat in Kurdistan ist ein besonderes Projekt: Es wird von österreichischen Firmen betrieben, wurde mit überwiegend österreichischer Finanzierung und Beteiligung gebaut und kann daher nicht damit abgetan werden, daß "wir eh nur mitgemacht" hätten.

Seit November 2000 versinken Dörfer und Felder im Stauraum des Kraftwerks. Im November 2000 besucht ein Reporter der Neuen Zürcher Zeitung den Ort und sieht gerade die Schule im Wasser versinken. Arbeiter mähen die letzten Alleebäume nieder und verbrennen das Holz. Pistazien- und Olivenbäume sind schon gerodet.

Kilometer hinter der Baustelle hat die Regierung für die EinwohnerInnen von 12 Dörfern eine neue Siedlung aus 220 geometrisch angeordneten Betonblöcken errichtet. Die meisten Abgesiedelten haben die von der Regierung angebotenen Kompensationen als zu gering abgelehnt. In der Distrikthauptstadt Urfa wurde im Zentrum ein eigener neuer Bürokomplex, der ausschließlich von AnwältInnen lebt, errichtet. Das Klientel sind zu 100% Abgesiedelte aus dem Birecik-Staugebiet.

Der Stausee umfaßt 45 Quadratkilometer, 30.000 KurdInnen wurden entfernt. Schon durch den Atatürk-Damm, der flußaufwärts von Birecik liegt und mit VA Tech-Beteiligung errichtet wurde und für den 60.000 KurdInnen vertrieben wurden, begann die Türkei den Nachbarstaaten Syrien und Irak willkürlich die Wasserzufuhr zu sperren. Seit 1993 sperrt die Türkei manchmal für Wochen überhaupt die Wasserzufuhr. Die meiste Zeit wird gerade ein Drittel der durch Verträge mit den Nachbarstaaten zugesagten Wassermenge durchgelassen. Birecik ist ein weiterer Stein in dieser militärischen Strategie der Türkei, das Problem mit den KurdInnen durch Zwangsumsiedlung und die Kontrolle über die Wasserzufuhr der Nachbarschaft zu lösen.

aus TATblatt Nr. +178 vom 29. November 2001

 
>>TATblatt-Inhaltsverzeichnis

©TATblatt, 2001
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken alternativen Medien ohne weiteres gestattet (Quellenangabe und Belegexemplar erbeten)!
In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung der Medieninhaberin (siehe Impressum)