Den Unmut von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel rief Mitte November beim Foyer nach dem MinisterInnenrat eine Frage eines Korrespondenten zum in Gloggnitz abgehaltenen Symposiums der Zeitschrift "Zur Zeit" hervor. Der Journalist wagte in des Kanzlers Anwesenheit von "Österreich als eine Art Walhalla-Gruft", und von einem "Treffen Rechtsextremer" zu sprechen, wollte zudem wissen, ob die Regierung daran denke, dem Medium die Presseförderung zu entziehen. Schüssel ermahnte zu "ein wenig mehr Sorgfalt in Ihrer Sprache". "Walhalla-Gruft" und "Rechtsextremismus" seien schließlich Begriffe, die rechtlich anfechtbar seien.
Die von FP-Bundesrat John Gudenus und dem ehemaligen Kulturberater Jörg Haiders, Andreas Mölzer, herausgegebene "Zur Zeit" hatte Anfang November, wie schon in der letzten Nummer berichtet, anlässlich ihres 2-Jährigen Bestehens, RechtsextremistInnen aus ganz Europa auf Burg Kranichberg bei Gloggnitz geladen.
Inhaltlich erklärte Schüssel, er verwehre sich gegen Diffamierungen von Personen, die sich im demokratischen Spektrum bewegen würden. Der Kanzler betonte zudem, in Österreich gebe es europaweit die strengste Antisemitismus- und Neonazismus-Gesetzgebung. Darüberhinaus hege er keinerlei Sympathien für die TeilnehmerInnen an dem Symposium. Was die Presseförderung betreffe, erfolge die Vergabe im Rahmen der bestehenden Gesetze.
Schüssel schulmeisterte sichtlich ungehalten weiter, der Kollege solle sich in seinem Ton mäßigen, so etwas sei man "nicht gewöhnt". Das Treffen in Gloggnitz sei zudem bei der Pressekonferenz nach der wöchentlichen Regierungssitzung kein Thema gewesen und habe keines zu sein, es gehe darum, "auch den Stil zu wahren". Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) stellte darüber die mehr als gewagte Behauptung auf, zwischen FPÖ und "Zur Zeit" gebe es keine Beziehung.
Die rechtsextreme Forza Nuova plant für Dezember ein internationales Treffen in Triest gegen "Globalisierung und Krieg". Nach Angaben des Sprechers der VeranstalterInnen, Fabio Bellani, sollen an dem Treffen internationale VertreterInnen mehrerer Gleichgesinnter europäischen Gruppen, darunter die deutsche NPD und die französische Unitee Radicale, teilnehmen.
Auch aus Graz haben sich "volkstreue" KameradInnen angekündigt, um ihrer GlobalisierungsgegnerInnenschaft Ausdruck zu verleihen. "Mit unserem Treffen wollen wir den Begriff des Nationalismus zur Geltung bringen. Unser Slogan lautet "Gegen die Globalisierung, weder mit der USA, noch mit dem Islam, noch mit dem Zionismus". "Wir kämpfen für ein freies Europa, in dem die lokale Kultur wieder an Bedeutung gewinnen kann", meint Bellani.
Ein ähnliches Treffen war bereits vergangenes Jahr in Triest organisiert worden. Damals wollten an dem Treffen NPD-Chef Udo Voigt und dessen "rechte Hand" (und RAF Mitbegründer) Horst Mahler teilnehmen. Eine Demonstration war allerdings vom Bürgermeister von Triest aus "Sicherheitsgründen" untersagt worden.
Der früher im Konzentrationslager Auschwitz als Arzt tätige Hans Münch wurde dieser Tage in Paris verurteilt. Grund waren Äußerungen des 89-Jährigen über Roma, die vom Gericht als "Anstiftung zum Rassenhass" beurteilt wurden. Zudem wurde Münch wegen "Verharmlosung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit" verurteilt. Das Gericht verhängte jedoch, aus Rücksicht auf den Gesundheitszustand Münchs, keine Freiheitsstrafe.
Der in Bayern lebende Münch hatte in mehreren Zeitungsinterviews die Arbeitsbedingungen und seinen damaligen Vorgesetzten Joseph Mengele gutgeheißen. Darüber hinaus hatte Münch nach eigenen Angaben Mengele bei Menschenversuchen assistiert: "Ich konnte an Menschen Versuche machen, die sonst nur an Kaninchen möglich sind. Das war wichtige Arbeit für die Wissenschaft", kommentierte Münch seine Tätigkeit im Konzentrationslager.
Noch Mitte der Achtzigerjahre tourte Hans Münch durch die Bundesrepublik, um sich auf Diskussionsveranstaltungen als Retter zahlloser Auschwitz-Häftlinge feiern zu lassen. Als Persilschein diente dem einstigen KZ-Arzt und Kollegen von Josef Mengele ein Urteil des Obersten Polnischen Nationalgerichts: Als einziger von 40 Angeklagten war Münch 1947 im Krakauer Auschwitz-Prozess freigesprochen worden - das Gericht hatte dem KZ-Arzt bescheinigt, er sei den Häftlingen gegenüber wohlwollend eingestellt gewesen, er habe "ihnen geholfen und sich selbst dabei gefährdet".
Über die Musiktauschbörse Napster hatte sich ein 26-jähriger Wiener im Internet Nummern von Bands mit den wenig originellen, dafür aber umso bezeichnenderen Namen "Stahlgewitter", "Arisches Blut" oder "Zillertaler Türkenjäger" gesaugt. Weil er diese, den Prinzipien solcher Tauschbörsen folgend, auf seiner Festplatte abspeicherte und somit anderen UserInnen zum Download anbot, wurde der bei einer Sicherheitsfirma als Wachorgan beschäftigte Mann Mitte November wegen Verhetzung zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Landgericht Wien begründete die Verurteilung damit, dass die Vorgangsweise dazu beigetragen habe, Menschen auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft bzw. einer anderen "Rasse" verächtlich zu machen. Die inkriminierten Texte der rechtsradikalen Bands hätten Minderheiten "in einer die Menschenrechte verletzenden Weise beschimpft", so der Vorwurf des Staatsanwalts Karl Schober.
Vor Gericht begründete der verurteilte Rechtsextreme seine Hörgewohnheiten damit, dass ihn die Lieder "aus privaten Gründen" interessiert hätten. Außerdem habe er beruflich viel mit "den Ausländern" zu tun: "Ich bin mit Drogenabhängigen und Dealern konfrontiert. Das sind großteils Nichtösterreicher." Er habe sich daher nach Feierabend "als Ausgleich" daheim die Musikstücke herunter geladen. "Du kommst nach Hause und weißt, du kannst nix machen. Du hörst dir dann diese Texte an. Das ist wie eine Ablenkung", hätte er jedoch gewusst, dass er sich damit der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzte, hätte er davon Abstand genommen, betonte er weiter.
Der Staatsanwalt verlangte in seinem Schlusswort übrigens "ein Zeichen, dass die Justiz solche Sachen nicht toleriert". Allein im Sprengel des Landesgerichts Wien sind doch rund ein Dutzend ähnlicher Fälle gerichtsanhängig.
aus TATblatt Nr. +178 vom 29. November 2001
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