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Walter Ochensberger erneut wegen Holokaustleugnung verurteilt

Am Freitag dem 18. Jänner wurde der Vorarlberger Neonazi Walter Ochensberger erneut zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Ochsenberger ist seit den 70ern ein zentraler Bestandteil der europäischen Naziszene und war schon 1991 zum ersten Mal wegen NS-Wiederbetätigung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Vor Haftantritt floh er nach Spanien von wo aus er 1993 nach Österreich ausgeliefert wurde.

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Ochensberger war bis zu seiner Flucht Herausgeber, Vorsitzender und Autor der Neonazi-Zeitschrift "Sieg", dem Organ des "Deutsch-Österreichischen Instituts für Zeitgeschichte" (DÖIZ). Mit einer Auflage von über 30.000 Exemplaren war das Monatsblatt Zeit seines Bestehens ein wichtiger Bestandteil der organisierten extremen Rechten, mit einer Bedeutung, die über den deutschsprachigen Raum hinaus ging. Viel Platz räumte Ochensberger in "Sieg" revisionistischen Standartthemen wie der Leugnen von Massenvernichtungen im Dritten Reich ("'Vergasungslüge' endgültig geplatzt", Sieg 7/8 1991; "Die große Auschwitzlüge", Sieg 1/1992) ein. Aber auch das Völkische fand entsprechenden Platz in "Sieg": "Heute steht die Welt vor einer neuen Völkerwanderung unbekannten Ausmaßes. (...) Jahrtausendelang gewachsene Völker sind zum unwiderruflichen Untergang verurteilt. Wir Deutschen müssen aus der Geschichte lernen, um diesen heutigen Überfremdungs- und Ausrottungstendenzen als deutsches Volk widerstehen zu können. Nichts geschieht zufällig, alles ist Absicht und Plan dunkler verschwörerischer Hintergrundkräfte" (Sieg 1/2 1991). Ansonsten berichtete "Sieg" über die Aktivitäten internationaler RechtsextremistInnen und Neonazis. Andere Publikationen Ochensbergers DÖIZ hießen NAD Nachrichten Austauschdienst, FZ Flugblattzeitung, Tele-Blitz, Sonderblatt und das sogenannte Sieg-Telegramm, das den anderen Ochensberger-Publikationen beilag.

Nachdem Ochsenberger 1995 wieder aus der Haft entlassen wurde, widmete er sich erneut seiner Publikationstätigkeit in Vorarlberg. Noch im selben Jahr gründete er die "Nationalfreiheitliche Gefangenenhilfe", die "Nationalfreiheitliche Projekt- und Ideenwerkstatt" und das "Nationalfreiheitliche Pressearchiv". Unter dem Deckmantel einer "Initiative kritisch denkender Staatsbürger" gab Ochsenberger ab 1995 die Zeitschrift "Top Secret" und ab 1996 "Phoenix" ("Das Magazin zur Kenntnis unserer Zeit") heraus. Beide Zeitschriften werden vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands als "an der Grenze zum Neonazismus angesiedelte und aufwändig hergestellte Periodika, die von Walter Ochensberger weitgehend in Eigenregie produziert und vertrieben werden" charakterisiert. "Phoenix" und "Top Secret" sind dabei durchzogen von Weltverschwörungstheorien, offenem Antisemitismus, Solidaritätsbekundungen mit Holocaustleugnern und NS-Apologie.

Zitate wie "Ja, es ist wahr! Die Juden werden von Gott selbst zum Massenmord an Frauen, Kindern und sogar an unschuldigen Haustieren verpflichtet." (Top Secret 3/2001) oder "Parasiten der Gesellschaft [...] Die asoziale genetische Neukombination: Die pseudodemokratische Revolte der linken Chaoten gegen rechts ist heute von einem destruktiven Selbsthass auf die eigene Nation getragen. Mit anderen Worten, die linksextremen Chaoten reagieren in derselben Weise gegen den eigenen Organismus, wie ein AIDS-Virus oder ein bösartiger Tumor, den man vernichten oder isolieren muss, bis der Organismus sich von seiner Krankheit wieder erholt. Leider hat man diese Krankheit bis heute nicht in den Griff bekommen. Was kein Trost ist - die asoziale genetische Neukombination stirbt mit seinem Wirt." (Walter Ochensberger, Phoenix 1/2001) lassen wohl keinen all zu großen Interpretationsspielraum ob ihrer politischen Ausrichtung zu.

Um nicht erneut wegen Wiederbetätigung verurteilt zu werden ging Ochensberger dazu über in jedem seiner Pamphlete eine Generaldistanzierung abzudrucken: "Wir von Phoenix und Top Secret glauben an den Holocaust (...) Besonders deshalb, weil wir das österreichische und deutsche Gesetz nicht verletzen wollen. Denn gemäß deutschem Strafrecht (§130) und österreichischem Sondergesetz (NS-Verbotsgesetz §§3g/h) muss jedermann an den Holocaust glauben, um einer langjährigen Haftstrafe zu entgehen." Einer "Pseudodistanzierung", so der zuständige Staatsanwalt, der die Geschworenen nun bei dem neuerlichen Prozess nicht so recht folgen wollten und in ihn daher in allen Punkten der Anklage für schuldig befanden. Auch der "Wahrheitsbeweis" den Ochensbergers Anwalt Herbert Schaller, ein selbst wegen Holocaust-Leugnung einschlägig bekannter Anwalt von zahlreichen rechtskräftig verurteilten Nazis wie Gerd Honsik, Herbert Schweiger oder Franz Radl, im Bezug auf die Aussagen seines Mandanten vollbringen wollte, mochte da nicht so recht überzeugen: "Die Gaskammern kann es gar nicht gegeben haben, da sprechen die Naturgesetze dagegen." Ochensberger fasste nun schlussendlich eine neuerlich Haftstrafe von 2 Jahren, davon 16 Monate auf drei Jahre bedingt aus.

Quellen: Volksstimme, DÖW

aus TATblatt Nr. +181 vom 2.Februar 2002

 
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