tatblatt.net __

 

     
     
   

Wie ein veralteter Markt seine Mehrwertproduktion zu sichern sucht:
Ausgetauscht.

     
   

TATblatt.

     
Am 8. April passiert ein Gesetzesvorschlag zur Reform des Urheberrechtes in Österreich den MinisterInnenrat, die endgültige Entscheidung im Parlament steht dann innerhalb der nächsten drei Monate an. Der zugrundeliegende Digital Millennium Copyright Act (DMCA) Standard wurde vom US Kongress in Abstimmung mit den großen Rechteverwertern entwickelt und dient der Sicherung des Absatzmarktes für Tonträger, Videomaterial und Inhalte aller Art.  

Die Bundesregierung versucht derzeit, ein bereits vor den Neuwahlen begonnenes Projekt zur Reform des Urheberrechtes auf Basis der EU-Richtlinie 2001/29/EG im Schnellverfahren durchzupeitschen. Weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt sollen die Rechte des KonsumentInnen massiv zugunsten der Software- und Unterhaltungsindustrie eingeschränkt werden. Gegenüber der im Herbst diskutierten Variante wurde der Text des Gesetztesvorschlages inzwischen etwas abgeändert, die wesentlichen Punkte blieben im aktuellen Gesetzesvorschlag jedoch erhalten.

Was sich ändern wird.

Der schwerste Eingriff in die bestehende Rechtslage ist, dass es damit nicht mehr erlaubt sein wird, Kopien von z.B. einer CD herzustellen und diese an Bekannte weiterzugeben. (Dies war bisher erlaubt, solange die Kopien unentgeltlich und nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben wurden.) In weiterer Folge ist es damit unter Umständen nicht einmal mehr möglich, für sich selbst Kopien anzufertigen - wie z.B. eine Zusammenstellung seiner Lieblingssongs auf Musikkassette. Die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, die bisher garantiert war und über Leerdatenträgerabgabe und andere Zahlungen an die Verwertungsgesellschaften von den KonsumentInnen auch bezahlt wird, soll damit de facto vollständig und ersatzlos abgeschafft werden.

Im Softwarebereich steht des weiteren auch die Legalisierung von Software-Mietverträgen an. Das bedeutet für AnwenderInnen laufendes Bezahlen und gleichzeitiger Verlust der Gewährleistungsansprüche für ein benutzes Programm.

Legalisierung von Kopierschutz.

Die Reform sieht, neben der Einschränkung der KonsumentInnen für sich selbst Kopien anzufertigen, unter anderem auch Änderungen im Bereich des Kopierschutzes vor. So wird die pauschale Legalisierung sämtlicher Kopierschutzmaßnahmen zur Folge haben, dass sich bestimmte Medien (CDs, DVDs) nur noch auf bestimmten Geräten abspielen lassen.

Gleichzeitig steht mit dem Gesetzesvorschlag auch das pauschale Verbot der Umgehung eben dieser Kopierschutzmaßnahmen - auch in den Fällen, in denen das Recht auf Kopie gesetzlich noch besteht - im Raum. Darüber hinaus soll es ein pauschales Verbot der Information über Programmfehler oder Programmschwächen geben, da solche Informationen zur Umgehung eines Kopierschutzes verwendet werden könnten.

Widerstand regt sich.

Mehrere Institutionen, der Verein der Internet-BenutzerInnen Österreichs, die Quintessenz und der Verein zur Förderung Freier Software haben ihren Widerstand angekündigt. Und auch wir werden euch natürlich auf dem Laufenden halten.

Links:
www.vibe.at
www.quintessenz.at
www.ffs.or.at
www.anti-dmca.org

aus TATblatt Nr. +198 April 2003.    

 

>>TATblatt-Homepage  

©TATblatt, 2003
Alle Rechte vorbehalten

Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken alternativen Medien ohne weiteres gestattet (Quellenangabe und Belegexemplar erbeten)!

In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung der Medieninhaberin (siehe Impressum).