In
der letzten Ausgabe des TATblatt veröffentlichten wir einen Offenen
Brief der asylkoordination österreich, in dem diese den Adressaten
Innenminister Strasser kritisierte, die Schubhaftbetreuungsverträge
der bisherigen Vertragspartnerinnen des Innenministeriums (Caritas und Volkshilfe)
gekündigt zu haben und stattdessen den erst kürzlich und eben
zu diesem Zweck gegründeten Verein "Menschenrechte Österreich"
alleine mit der künftigen Schubhaftbetreuung vertraut zu haben. Uns
stellt sich die Frage: Welche Bedeutung hat dieser Wechsel? |
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Eine
Auseinandersetzung mit Schubhaft und staatlich finanzierter Betreuung durch
NGO's führten wir in der TATblatt - Schwerpunktnummer Flucht.Hilfe.
Die grundlegende Problematik, die darin beschrieben wird, hat sich kaum
geändert. EinE MitarbeiterIn von Zebra wünschte sich damals: "keine
Schubhaft für Asylwerber(Innen) und dass das Innenministerium einsieht,
dass Asylwerber(Innen) Rechtsberatung und Rechtsbeistand brauchen, und dass
Minderjährige nicht mehr in Schubhaft genommen werden..." Doch
mal der Reihe nach.
Was ist
Schubhaft?
Schubhaft
ist eine Haft, die ausschließlich "Fremden" zuteil werden
kann. Ihr Zweck ist es, ein Verfahren zur Erlassung einer Ausweisung oder
eines Aufenthaltsverbotes und die Abschiebung sicherzustellen. Sie wird
in der Regel in eigenen Abteilungen von Polizeigefangenenhäusern
(PGH) vollzogen. Schubhaft stellt keine Strafhaft oder eine richterlich
verordnete Haft dar, sondern wird lediglich von der Verwaltungsbehörde
ausgesprochen und durchgesetzt. Die Schubhaft sollte laut Gesetz grundsätzlich
so kurz wie möglich dauern, längstens aber zwei Monate. Bei
Ausnahmefällen kann sie jedoch auf bis zu sechs Monate ausgedehnt
werden (§ 69 Fremdengesetz). In der überwiegenden Zahl der Inschubhaftnahmen
wird die im Gesetz genannte Ausnahme jedoch zur Regel
Die Schubhaft kann auf sechs Monate ausgedehnt werden, wenn die Identität
nicht geklärt ist, wenn ein Antrag auf Unzulässigkeit der Festnahme
im Laufen ist oder die notwendigen Ein- und Durchreisepapiere nicht vorhanden
sind oder nicht rechtzeitig beschafft werden können. Die meisten
Gründe für eine Inschubhaftnahme sind illegaler Grenzübertritt,
fehlende Dokumente oder der Verdacht von strafbaren Handlungen (etwa illegalisierte
Beschäftigung).(1)
Als Alternative zur Schubhaft stehen gelindere Mittel zur
Verfügung - die Leute werden statt in einem Gefängnis in privaten
Unterkünften untergebracht, unterliegen jedoch meist einer strengen
Meldepflicht. Früher kam es oft vor, dass bei Familien die Männer
in Schubhaft kamen und für die Frau mit Kindern das gelindere Mittel
angewendet wurde. Und obwohl das Innenministerium stets beteuert, dass
Minderjährige nicht in Schubhaft genommen werden, ist die Realität
eine andere.
Schubhäftlinge werden oft gar nicht oder in keiner ihnen verständlichen
Sprache über den Grund und die Dauer der Schubhaft informiert. Durch
die Ausweglosigkeit der Situation sind Selbstmordversuche, Selbstverstümmelungen
oder Hungerstreiks für viele die einzige Chance, der Schubhaft zu
entkommen oder auf die Brisanz der eigenen Situation aufmerksam zu machen
(1999 waren 849 Menschen in Hungerstreik). Vor allem bei akut drohender
Abschiebung ist Hungerstreik die einzige Möglichkeit. Während
früher rund zwei Wochen Hungerstreik für die Entlassung ausreichten,
sind es mittlerweile durchschnittlich drei Wochen. Willkür ist bei
der Erlassung von Aufenthaltsverboten an der Tagesordnung, oft ist schon
ein "Verstoß gegen das Meldegesetz" ausreichend.(2)
Die rechtlichen Möglichkeiten, die Schubhäftlingen zur Verfügung
stehen, sind sehr begrenzt. Es bedarf zumindest einer Person, die die
notwendigen juristischen Schritte einleitet, die im besten Fall zu einer
Entlassung aus der Schubhaft und der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung
- z.B. im Rahmen eines positiv entschiedenen Asylverfahrens - führen
kann. Sehr oft werden Leute jedoch abgeschoben, ohne dass davon Notiz
genommen wird.
Die Kritik von offizieller Seite, wie z.B. durch die UNHCR aber auch durch
NGO's, betraf vor allem die mangelnde Transparenz der Inschubhaftnahme
und die nahezu obligatorische Verhaftung von mittellosen AsylwerberInnen
und unbegleiteten Minderjährigen. Ebenso waren Vollzug und Haftalltag
immer wieder Gegenstand von Kritik. Das betraf sowohl die Besuchs- und
Beschwerderechte, wie die sanitären, medizinischen und sozialen Bedingungen
in der Schubhaft.
Den Behörden, deren vordergründigstes Ziel es sein dürfte,
Menschen abzuschieben, lag und liegt jedenfalls nicht sehr viel an einer
(rechtlichen) Betreuung. Die anhaltende Kritik an der Praxis der Schubhaft
und sich häufende Fälle von Selbstverletzungen und Suizidversuchen
veranlassten das Innenministerium nach Lösung zu suchen. Und so kam
es zu Schubhaftbetreuungsverträgen mit Hilfsorganisationen, die den
Schubhäftlingen zur Seite stehen sollen.
Schubhaftbetreuungsverträge.
Im Jahre
1998 wurde von Seiten des Bundesministerium für Inneres (BMI) mit
diversen Betreuungseinrichtungen in den einzelnen Bundesländern so
genannte Schubhaftbetreuungsverträge ausgehandelt. Ziel der Verträge
war es, österreichweite, regelmäßige, humanitäre,
soziale und psychosoziale Betreuung, sowie rechtliche Beratung sicherzustellen.
In allen Bundesländern konnten im Rahmen der Verhandlungen Nicht-Regierungsorganisationen
(NGO's) damit beauftragt werden. Die wichtigsten Punkte der Schubhaftbetreuung
waren: Alle Schubhäftlinge sollten innerhalb der ersten Woche kontaktiert
werden, jene, die eine Betreuung wünschen, sollten regelmäßigen
Besuch in der Haft erhalten. Die Schubhaftbetreuung sollte die Versorgung
mit Hilfsgütern sicherstellen (wie etwa Hygieneartikel, Lesestoff,
Tabakwaren u.ä.). Auf Wunsch der Schubhäftlinge sollten die
SchubhaftbetreuerInnen sie auch zu ärztlichen Untersuchungen begleiten
können. Weiters sollten die BetreuerInnen rechtliche Informationen
vermitteln und die Schubhäftlinge über anhängige Verfahren
informieren. Schließlich sollte auch die Vorbereitung auf Entlassung
oder Abschiebung durchgeführt werden.
In den ersten neun Monaten war den Schubhaftbetreuungsorganisationen der
Zugang zu den Schubhäftlingen generell gestattet, die Organisationen
erhielten von Seiten der Behörde die Neuzugangslisten zugestellt,
sodass sie dem Auftrag, Schubhäftlinge innerhalb der ersten Woche
zu besuchen, großteils nachkommen konnten. Dies wurde mit Oktober
1998 eingestellt. Die Begründung von Seiten der Behörde war,
dass die Zusendung der Neuzugänge aufgrund von Datenschutzproblemen
nicht länger möglich sei. In weiterer Folge musste der erste
Schritt von den Schubhäftlingen ausgehen, die jedoch maximal durch
ein kurzes Informationsblatt über die Möglichkeit einer Betreuung
informiert werden und mit ihrer Unterschrift erklären müssen,
dass sie eine Betreuung wünschen. (1)
Rechtliche
Beratung?
Bei den
Verträgen 1999 und 2000 stand vor allem der Punkt "rechtliche
Beratung" im Kreuzfeuer der Kritik. Argumentierten die NGO's, dass
ohne rechtliche Information und Beratung die Arbeit nicht ordnungsgemäß
durchgeführt werden könne, so war die Tätigkeit einiger
SchubhaftbetreuerInnen den Verantwortlichen im BMI ein Dorn im Auge. Der
frühere Sektionschef Matzka schrieb in einem Papier, dass wesentlich
weniger Probleme entstehen würden, wenn die SchubhaftbetreuerInnen
nicht so rührig wären und ständig Rechtsmittel für
die Schubhäftlinge einbrächten. Matzka sprach, in gewohnter
Offenheit, vom Missbrauch von Rechtsmitteln (wie Asylantrag, Berufungen).
Dass genau diese Differenzen zur Auflösung von Verträgen führte,
beweist der in Graz ansässige Verein Zebra, der zwar anfangs einen
Vertrag zur Schubhaftbetreuung bekam, der jedoch nach einigen Monaten
wieder aufgelöst wurde. Die Begründungen Manfred Matzkas enthielten
u.a., dass die BetreuerInnen für ihre KlientInnen Berufungen gegen
Entscheidungen einbrächten und dass für AsylwerberInnen Scheinadressen
angegeben würden, wobei letzteres nicht zutraf.(3)
Die eigentlichen Differenzen traten schon 1997 während der Verhandlungen
zur Schubhaftbetreuung auf, in denen sich das BMI wünschte, dass
es lediglich zu rechtlicher Betreuung und Beratung kommen solle, jedoch
keine Rechtmittel eingebracht werden sollten. Was nichts anderes bedeutete,
als die Schubhäftlinge lediglich auf ihre bevorstehende Deportation
vorzubereiten und das Konfliktpotential so weit möglich zu reduzieren.
Im Gegensatz zu Zebra - die ihre Schubhaftbetreuung auch ohne Vertrag
fortsetzen - haben die anderen Schubhaftbetreuungsorganisationen diese
Bedingungen akzeptiert und die Verträge unterschrieben. Schon damals
war klar, dass sich das BMI die PartnerInnen nach Gutdünken aussuchen
konnte.(4)
Die eigentliche Aufgabe der Schubhaftbetreuung war somit definiert: Den
Inhaftierten die Vorzüge ihrer Deportation schmackhaft zu machen
und präventive Maßnahmen zur Minimierung des Konfliktpotentials
zu setzen. Die Qualität von Schubhaft wurde dabei vom Innenministerium
an der (niedrigen) Zahl von Hungerstreiks und Suizidraten gemessen - und
diese Erfolge wurden öffentlichkeitswirksam "gefeiert".
In Wien teilten sich vom 1. März 1998 bis zur Aufkündigung des
Vertrages mit Ende Februar 2003 Caritas und Volkshilfe den vertraglich
geregelten Schubhaftsozialdienst. Das BMI förderte das Projekt und
ermöglichte sechs MitarbeiterInnen eine feste Anstellung. Andere
Organisationen, wie der Flughafensozialdienst, Asyl in Not, Amnesty International
und die Flüchtlings- und Deserteursberatung, führen ebenso Schubhaftbetreuung
durch, jedoch meist ehrenamtlich und ohne den erleichterten Zugang, den
offizielle VertragspartnerInnen genießen.
Mit 3. März 2003 hat der von Günter Ecker gegründete Verein
"Menschenrechte Österreich" die offizielle Betreuung der
Schubhäftlinge in Wien, die in den PGH Rossauer Lände und Lerchenfelder
Gürtel untergebracht sind, übernommen. Die bisherigen BetreuerInnen
kommentieren dies folgendermaßen: "Nun hat das Innenministerium
den Vertrag nicht verlängert, von einem Tag auf den anderen wurde
die Arbeit von 5 Jahren eines ganzen Teams in Frage gestellt. Ein anderer
Verein wurde erst kurz vorher gegründet und bekam den Vertrag. Nicht
nur die Tatsache, dass 7 Mitarbeiter von Caritas und Volkshilfe von heute
auf morgen ihren Arbeitsplatz verloren haben, vor allem aber die Vorgangsweise
des Ministeriums hat uns schockiert. Fragen, was mit den 100 Klienten
und Klientinnen geschieht, die zur Zeit in unserer Betreuung waren, sind
nicht geklärt. Manche warten auf Antwort von uns, manche auf Kleidung.
Sie wissen nicht, dass wir sie nicht vergessen haben, sondern dass wir
einfach nicht mehr für sie weiterarbeiten dürfen."(5)
Ein heikles
Thema.
Womit wir
bei einem heiklen Thema angelangt wären. Zahlreiche NGO's, aber auch
Einzelpersonen betätigen sich immer wieder ehrenamtlich im Bereich
der Schubhaftbetreuung. Doch sehr oft ist es mittlerweile so, dass die
in Flüchtlingsberatungsorganisationen (erwerbs)arbeitenden Personen
ihre Tätigkeiten als Beruf auffassen - und entsprechende Bezahlung
dafür wollen. Ich will hier nicht die Arbeit der SozialarbeiterInnen
in Frage stellen, sondern die vielschichtige Problematik praxisorientierter,
humanitärer Hilfe ansprechen und wie diese sehr oft zum Teil der
staatlichen Abschottungspolitik wird.
Da im Bereich der vertraglichen Schubhaftbetreuung als Geldgeberin das
BMI fungiert, ist eine gewisse Abhängigkeit nicht von der Hand zu
weisen. Was sich auch dadurch erklärt, dass die Organisationen trotz
Kritik die Verträge im Jahr 1998 unterzeichneten.
In einer Diskussion, die sich aufgrund der Aussendung der asylkoordination
u.a. im widerst@ndMUND entwickelte, wird die Problematik deutlich. Dort
wurde der seit Ende letzten Jahres aus NGO-Zusammenhängen wegen seines
offensichtlichen Verhältnisses zu den Behörden ausgeschlossene
Günter Ecker massiv kritisiert, sehr wohl aber auch seine "fachliche
Qualifikation" verteidigt: "Dass er sich schließlich mit
in der Wiener Schubhaftbetreuung auf Punkt und Beistrich an den Vertrag
halten wird (sodass also Fleißaufgaben wie Rechtsberatung unter
den Tisch fallen könnte), macht seine Bewerbung per se noch zu keiner
schlechteren - die Kritik ist hier bei ihm an der falschen Adresse, sondern
gebührt allein dem Minister, dem die Rechtsberatung von Schubhäftlingen
offenbar nicht wichtig ist, sodass sie kein Bestandteil seiner Ausschreibung
war bzw. nicht den Ausschlag gegeben hat." (6)
Über die fachliche Qualifikation des Herrn Ecker will ich mich hier
nicht auslassen, doch sei erwähnt, dass er in zahlreichen seiner
Aussendungen immer wieder seine Qualifikationen betont. So endet die Selbstbeweihräucherung
in der Presseaussendung (PA) zur Übernahme der Schubhaftbetreuung
in Wien folgendermaßen: "Günter Ecker begleitete die letzten
vier Charterabschiebungen nach Nigeria und in den Kongo als unabhängiger
Menschenrechtsbeobachter gemäß den Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats"
(dessen Mitglied er übrigens auch ist).
Weiters lesen wir in der Presseaussendung Eckers: "Ein besonderes
Anliegen ist dem Verein Menschenrechte Österreich die Betreuung von
Schubhäftlingen in Hungerstreik, insbesondere wenn diese gemäß
der Anhalteordnung in einer Krankenzelle in Einzelhaft angehalten werden.
Ein unbürokratischer Zugang der BetreuerInnen zu Schubhäftlingen
in Hungerstreik konnte vereinbart werden." Einen Kommentar spare
ich mir und verweise stattdessen auf die oben angeführten Ziele der
Schubhaftbetreuung.
Nebenbei werden noch Erfolge wie eine Verlängerung der wöchentlichen
Betreuungszeiten angeführt und die gute Kooperation mit der Gefängnisleitung
hervorgehoben. So "bestätigte Günter Ecker der Behörde
eine Bereitschaft zur Verbesserung der Situation der Schubhäftlinge."
Schubhaft
abschaffen.
Viele werden
sich jetzt wohl fragen, wie es möglich ist, so lange über Schubhaft
zu schreiben und dabei kein einziges Mal diese Institution selbst in Frage
zu stellen? Ganz einfach: Darum ging es in der ganzen Debatte auch nicht.
Und hier liegt auch eines der Probleme in der Schubhaftbetreuung. Wie
soll eine NGO, die offizielle Schubhaftbetreuung durchführt, diese
Praxis grundsätzlich in Frage stellen?
Deutlich wird dies an einem ganz anderen Punkt antirassistischer Arbeit(?).
Die "Feministischen Migrantinnen" veröffentlichten Ende
2002 ein "Manifesto FeMigra", in dem sie einige ihrer grundsätzlichen
Position präsentierten. Eine der Forderungen richtete sich "An
alle mehrheitsösterreichischen Mitarbeiter/innen in Migrant/innenorganisationen:
Ihr sollt eure Arbeitsplätze an Migrant/innen abtreten. Eure Arbeitsplätze
sollen adäquat durch Migrant/innen besetzt werden. Denn ein/e wahre/r
Integrationsarbeiter/in ruht nicht eher, als sie/er ihren/seinen Job einer/m
Migrant/in abgetreten hat. Nur dann hat sie/er für wahre Integration
gesorgt."(7)
Abgesehen jetzt, dass ich nicht annehme, dass allein dadurch ein Ende
der Schubhaft in greifbare Nähe kommt, fand ich es doch interessant,
dass es gerade dieser Satz in dem Manifesto war, der für Aufregung
bei MitarbeiterInnen von NGO's sorgte.
Anmerkungen:
(1)www.zebra.or.at/lexikon
(2)www.no-racism.net
(3)Als offizielle Begründungen mussten Umbaumaßnahmen
im Gefangenenhaus und die dadurch angeblich verringerte Besuchskapazität
herhalten.
(4)wie damals in einer Aussendung von Zebra formuliert
(5)www.caritas-wien.at/249.htm
(6)www.no-racism.net/MUND
(?)Ob es sich tatsächlich um einen "ganz anderen Punkt antirassistischer
Arbeit handelt, sei hier mal gleich wieder in Frage gestellt.
(7) Bunte Zeitung Nr. 5, Dezember/Jänner 2003
Die TATblatt-Schwerpunktnummer Flucht.Hilfe erschien im September 1999
>>Intro und Inhaltsübersicht
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