TATblatt


Kurzmeldungen Rassismus

Schengen I: Hubschraubereinsatz

Seit 3.Dezember werden auch wie bereits des öfteren angekündigt auch Hubschrauber zur Bewachung der österreichischen EU-Außengrenzen eingesetzt. Vorläufig gibt es in Zusammenarbeit von Innen- und Verteidigungsministerium einen Probebetrieb. Ab 1. Dezember soll der Vollbetrieb aufgenommen werden.

Die Hubschrauber fliegen Tag und Nacht in zwei Abschnitten: Der erste Abschnitt Nord (Stützpunkt: Allentsteig) umfaßt die Grenze zu Tschechien und der Slowakei bis zur Donau, der Abschnitt Süd (Stützpunkt Punitz) führt die Grenzgebiete des Burgenlandes, der Steiermark und Teile Kärntens entlang.

Zur Ausrüstung für Nachteinsätze gehören ein Wärmebildgerät, das die Eigenstrahlung, die ein Körper abgibt, mißt und verstärkt, eine Tageslicht-TV-Kamera, ein Suchscheinwerfer "Nightsun" und der Gendarmeriefunk. Zusätzlich sind die Hubschrauber mit dem Satellitennavigationssytem (GPS) bestückt. Ab 1998 werden die beiden Bundesheer-Piloten, die im Hubschrauber fliegen, mit Nachtsichtbrillen (Stückpreis ca. ATS 125.000) ausgestattet. Die Geräte im Hubschrauber werden von einem Operator des Innenministeriums bedient. In die Infrastruktur der Standorte Allentsteig und Punitz werden ATS 180.000.000 investiert. Bis zur Fertigstellung dieser Standorte werden von Langenlebarn und Wiener Neustadt aus täglich zwei Flüge durchgeführt.

Sorgen macht sich das Innenministerium offensichtlich darüber, daß es zu Protesten wegen der nächtlichen Lärmbelästigung kommen wird. Major Rainer Erhart wirbt deswegen um Verständnis für die Grenzbewachung: "Es geht nicht nur darum die Migration zu verhindern, sondern auch um die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und die Möglichkeit, Schäden von der Bevölkerung fernzuhalten. (...) Wir haben versucht, die Flugrouten so zu legen, daß wir nicht über Ortschaften fliegen. Die Mindestflughöhe beträgt 300 Meter."

Schengen II

Seit 1.März dieses Jahres existiert im vierten Stock des Bundesamtsgebäudes am Lichtenwerderplatz 29 in Wien das Büro SIRENE. SIRENE steht für Supplementary Information Request at the National Entry und ist Teil des Schengener Informationssystems SIS. Der Anschluß an SIS und damit die Möglichkeit der grenzenlosen Fahndung wird im November erfolgen. Personen können zur Fahndung und Festnahme ausgeschrieben werden.

"Die Online-Möglichkeiten des ersten elektronischen Spinnennetzes neuester Prägung über Europa schaffen neue Gefahren von Verwechslungen und heimlicher Überwachung unverdächtiger BürgerInnen. Denn das SIS ermöglicht es den FahnderInnen in Europa, persönliche Daten einzusspeichern, abzurufen und zu nutzen, die nicht der Strafverfolgung dienen. Es können präventiv Daten von Personen gesammelt werden, welche bis dahin keinen Deliktsverdacht erregt hatten." (Beat Leuthardt)

Psychische Belastung von Flüchtlingen

Im Rahmen einer Aktion des Berufsverbandes der Österreichischen PsychologInnen und ÄrztInnen, die sich um bosnische Flüchtlinge kümmern, wurde davor gewarnt, bosnische Flüchtlinge einfach nach Bosnien zurückzuschicken. "Aus psychologischer Sicht sind alle bosnischen Flüchtlinge schutzbedürftig", sagt Thomas Weisz, klinischer Psychologe und Politologe aus Wien. "Alle Flüchtlinge bedürfen weiterhin psychologischer Betreuung. In den Flüchtlingslagern konnten die Greuel des Krieges bisher nicht aufgearbeitet werden." Das Gegenteil sei der Fall. Viele Flüchtlinge würden seit Jahren herumsitzen und warten und sich nutzlos und in Folge dessen als schuldig vorkommen. "Das Lagerleben ist wie Gefängnis."

In einer großangelegten Studie über die psychische Situation und psychische Auffälligkeiten von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen kamen deutsche WissenschaftlerInnen zu dem Ergebnis, daß Asylverfahren die psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen, die nach traumatischen Erlebnissen aus ihren Heimatländern nach Deutschland geflohen sind, verstärkt wird. Anhörungen bei Asylbehörden und negative Bescheide seien für viele der jungen Flüchtlinge psychologisch so belastend, daß nicht nur die Heilung früher erlittener seelischer Wunden nicht vorankomme, sondern sogar neue entstünden. Dazu zählen depressive Verstimmungen und Ängste.

Einreiseverbot wegen Spachtelmasse im Auto

Nicht nur die Zurückweisung an der Grenze, sondern auch ein einjähriges Einreiseverbot wurde über einen Slowenen verhängt, der gemeinsam mit seiner Kärntner Nichte in deren Auto die slowenisch-österreichische Grenze bei Lavamünd, überqueren wollte. Grund: Der Grenzbeamte entdeckte einen Küberl Spachtelmasse im Kofferraum und sah in dem Slowenen sofort einen potentiellen Schwarzarbeiter, dem zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes, die Einreise zu verweigern ist. Werner Zergoi von der Kärntner Sicherheitsdirektion bestätigt, daß Grenzbeamte zu dieser Vorgangsweise laut Fremdengesetz berechtigt sind. Ob die Entscheidung der Lavamünder Grenzgendarmen richtig war, könne er aus der Ferne nicht beurteilen. Zergoi räumte aber ein, daß die Beamten - die 150%ige Erfüllung des Schengener Abkommens vor Augen - möglicherweise in vorauseilendem Gehorsam gehandelt hätten. Auf Grund dieses Vorgehens verzichten viele SlowenInnen inzwischen auf Besuche und Einkaufsfahrten nach Kärnten, was zu größeren Umsatzeinbußen bei grenznahen Kärntner Wirtschaftsbetrieben führt. Slowenien hat bereits massive Proteste über die Vorgangsweisen bei Innenminister Karl Schlögl deponiert.

Asylamt über Afghanistan

"Die Taliban haben für ihren Machtbereich die Rückkehr der moslemischen Kultur und damit eine Abkehr von westlichen Verhaltensmustern beschlossen. Ein solches Vorgehen kann naturgemäß nicht ohne Unterdrückung und Gewaltanwendung gelingen. Daraus jedoch eine Verfolgung aus Konventionsgründen abzuleiten, wäre verfehlt, da all diese Maßnahmen .... die Allgemeinheit betreffen. Mag es dabei auch zu Härtefällen kommen, so darf doch nicht übersehen werden, daß ein erheblicher Teil der Weltbevölkerung nach diesen Verhaltensmustern lebt." Diesen Textbaustein bekamen Flüchtlinge aus Afghanistan, deren Antrag vom Asylamt Traiskirchen abgewiesen wurde, bis vor kurzem in ihrem Bescheid zu lesen. Der Satz über die Gewaltanwendung wurde nach Protesten gestrichen, der restliche Textbaustein wird weiterhin verwendet. Frauen werden vom Asylamt zusätzlich aufgeklärt: "Die Taliban achten darauf, daß sich Frauen gemäß den Normen der traditionellen islamischen Gesellschaft verhalten und kleiden und im öffentlichen Leben äußerste Zurückhaltung üben. Halten sich die Frauen an diese Vorgaben sind sie jedenfalls keinen Gefahren ausgesetzt, die über das Maß der Gefährdung hinausgehen, dem Frauen in Afghanistan allgemein ausgesetzt sind." Eine asylrechtlich relevante Verfolgung liegt demnach für das Asylamt nicht vor, wie eine afghanische Frau, die, weil sie auf der Straße ohne Begleitung eines Mannes gegangen, und dafür zweimal mit Metallkabeln geschlagen worden ist, feststellen mußte.

Kein Asyl für vergewaltigte Kurdin

Einer Kurdin wurde der Umstand zum Verhängnis, daß sie zu lange auf ein TouristInnenvisum für Österreich warten mußte. Sie wollten eine Hochzeit von Verwandten in Österreich besuchen, verzichtete jedoch dann auf die Reise, weil das Visum erst nach der Hochzeit in der Türkei einlangte. Zwei Monate später wurde die Frau, die aus einer politisch engagierten Familie stammt, von der Polizei verhaftet, gefoltert und vergewaltigt. Kurze Zeit später gelang ihr die Flucht nach Wien, wo sie einen Asylantrag stellte. Die Vergewaltigung wurde eindeutig diagnostiziert. Der Beamte glaubte der Frau jedoch nicht, daß sie aufgrund des verspätet eingelangten Visas auf eine Reise nach Österreich verzichtet hat und nahm an, die Frau sei in Österreich vergewaltigt worden.

Die Frau litt unter den insistierenden Fragen der sie einvernehmenden Beamtin so sehr, daß sie darauf verzichtete auf den Ausgang des Berufungsverfahren zu warten und nach einem Jahr in die Türkei zurückkehrte. Ihre Verwandten berichteten, daß sie dort wiederum verhaftet wurde. Sie wurde erneut geschlagen und sexuell belästigt und von den Beamten beschimpft, weil sie in Österreich einen Asylantrag gestellt hatte und damit das Ansehen der Türkei in den Schmutz gezogen hat.

J. Kirschner als TV-Staberl

Josef Joki-"Welches Kasterl hätten's den gern" Kirschner, der jetzt für den steirischen Privatsender Steiermark 1 als Moderator arbeitet, will daß sich die ÖsterreicherInnen nicht länger als Nazis und FremdenhasserInnen beschimpfen lassen, nur weil "man als Staatsbürger seine Meinung sagt". "Müssen wir wirklich mit Gewalt zu jedem Ausländer freundlich sein?", fragt er sein Publikum und fordert es auf zu sagen "Den mag ich nicht." Für die armen ÖsterreicherInnen gibt es im Gegensatz zu SchwarzafrikanerInnen und Minderheiten , für die Millionen ausgegeben werden, keine Lobby.

Von Frauen weiß Kirschner, im Gegensatz zu einer "jammernden Frauenministerin", was sie wirklich wollen, den schließlich ist es "1000 mal schöner und besser" als Hausfrau und Mutter zu arbeiten, als Karriere zu machen und sich "groß aufzuspielen". Eines läßt sich ja nicht von der Hand weisen: " Die beste großartigste Eigenschaft der Frau, über Jahrhunderte, über Jahrtausende bewährt, ist doch die Geduld."

Witz des Monats

Der FPÖ EU-Abgeordnete Peter Sichrovsky findet die mangelnden Aktivitäten anläßlich des EU-Jahres gegen Rassismus von Seiten Österreichs seien blamabel. Man müsse sich in Brüssel für Österreich schämen.


aus: TATblatt Nr. +84 (,17/97) vom 9. Oktober 1997
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